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Beantragung von Fördermitteln

Wir sind immer ein guter Ansprechpartner, wenn es um die Förderung entsprechender "BNE-Vorhaben" und zu diesem Thema passenden Projekten in Kindergärten und Grundschulen - aber natürlich auch anderen Schulen - geht.

 

Die Beantragung von Fördermitteln ist aufgrund der jeweiligen Zweckbestimmungen in der Stiftungssatzung aber nicht bei allen unseren Stiftungen möglich.

Steuerbegünstigte Körperschaften bzw. öffentlich-rechtliche Körperschaften können für Kindergärten und Schulen Förderanträge zum Thema "BNE" (bzw. zur Förderung von Vorhaben und Projekten, die in diesen Kontext passen,) bei den folgenden Stiftungen der Sparkasse Holstein stellen:

 

Sparkassen-Stiftung Ostholstein

Hinweis: Die Zweckverwirklichung sollte jeweils im Kreis Ostholstein erfolgen.

 

Sparkassen-Stiftung Stormarn

Hinweis: Die Zweckverwirklichung sollte jeweils im Kreis Stormarn erfolgen.

 

 

Ab Herbst 2010 wird auch die im Jahr 2009 durch die Sparkasse Holstein neu errichte

Sparkassen-Stiftung Holstein

Fördermittel zur "Bildung für nachhaltige Entwicklung" bereitstellen.

Hinweis: Die Zweckverwirklichung sollte dann nicht im Kreis Ostholstein und auch nicht im Kreis Stormarn sondern in an diesen angrenzenden Bereichen erfolgen.

 

 

Um Fördermittel bei unseren Stiftungen zu beantragen sind diverse grundsätzliche Punkte zu beachten.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER